Pflegegrade - Seniorenzentrum Reseda Lutea

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Pflegegrade - gültig ab 01.09.2022 bis 28.02.2023

RESEDAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
38,06 €
48,80 €
64,97 €81,83 €89,39 €
Unterkunft + Verpflegung
30,72 €
30,72 €
30,72 €30,72 €30,72 €
Investitionskosten
22,22€
22,22 €
22,22 €22,22 €22,22 €
Ausbildungsumlage (*)
0,53 €
0,53 €
0,53 €0,53 €0,53 €
Ausbildungsfinanzierung
gemäß PflBG ab 2020
3,58 €3,58 €3,58 €3,58 €3,58 €
Pflegesätze - GESAMT
95,11 €
105,85 €
122,02 €138,88 €146,44 €
Pflegepauschalen

770,00
1.262,001.775,002.005,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 714,39 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,08 Euro (671,67 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,20 Euro (705,74 Euro monatlich)


LUTEAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
38,81
49,75 €
65,93 €82,79 €90,35 €
Unterkunft + Verpflegung
35,45 €
35,45 €
35,45 €
35,45 €
35,45 €
Investitionskosten
22,08 €
22,08 €
22,08 €22,08 €22,08 €
Ausbildungsumlage (*)
0,53 €
0,53 €
0,53 €0,53 €0,53 €
Ausbildungsfinanzierung
gemäß PflBG ab 2020
4,85 €4,85 €
4,85 €
4,85 €
4,85 €
Pflegesätze - GESAMT
101,72 €
112,66 €
128,84 €145,70 €153,26 €
Pflegepauschalen

770,00
1262,001775,002005,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 743,51 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,08 Euro (671,67 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,20 Euro (705,74 Euro monatlich)

             Die ausgewiesenen Pflegesätze sind in Euro angegeben.

             Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

             Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die
             pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)


             (*) Zur Abwendung einer weiteren Zuspitzung des Pflegenotstandes hat der Gesetzgeber eine              
             sogenannte Ausbildungsumlage eingeführt. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Ausbildungsplätze
             zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse informieren wir Sie gern.

             (**) Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt ganz oder teilweise unsere
             aglichen/monatlichen Investitionskosten in Form von Pflegewohngeld.
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